Zum 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht.
Der Datenschutz ist uns bei Echobot sehr wichtig. Bisher haben wir uns dabei an den strengen Richtlinien des deutschen BDSG orientiert. Seit Mai 2018 haben wir nun auch die neuen Vorgaben der der DSGVO umgesetzt und unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie unsere Datenschutzerklärung angepasst. Alle Echobot Kunden werden per E-Mail und beim Login auf die neuen AGB hingewiesen. Die neuen AGB treten spätestens vier Wochen nach dem 25.05.2018 automatisch in Kraft, wenn sie nicht bereits vorher zugestimmt haben.
Echobot Datenschutz-Zentrale zur DSGVO: Alle Informationen zum Thema Datenschutz übersichtlich zusammengefasst
Damit Sie eine einfache Übersicht über sämtliche datenschutzrelevanten Vorgänge bei Echobot erhalten, haben wir eine Datenschutz-Zentrale erstellt. Die Info-Seite soll Ihnen helfen zu verstehen, wie wir den Datenschutz gewährleisten und welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Weiterhin gibt es eine Extra Datenschutzinformation über die Echobot Suchmaschine.
Außerdem erklären Ihnen gemäß den Vorgaben der DSGVO, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, Ihre Daten zu aktualisieren, zu verwalten, zu exportieren und zu löschen. Als Datenverarbeiter sind wir im Rahmen der DSGVO verpflichtet, Ihnen weiterführende Unterlagen bereitzustellen.
Häufige Frage: Benötigen wir von Echobot einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Nein! Anders als bei einem CRM oder Newsletter-Tool speichern Sie in Echobot keine eigenen Kundendaten oder E-Mail-Adressen ein. Daher ist die Nutzung von Echobot weiterhin auch ohne AVV möglich. Alle Infos: