ECHOBOT

Das Leistungsschutzrecht im Online-Monitoring

Am 01.März hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung einem kurz vor Schluss entschärften Textentwurf zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger zugestimmt. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige wichtige Fragen zum #LSR beantworten:

Was wurde kurz vor Schluss geändert?
Es ist jetzt doch weiterhin erlaubt „kurze Textausschnitte“ zur Beschreibung eines Links als „Snippet“ auch ohne Lizenz zu nutzen. Wie viele Zeichen genau aber noch als „kurz“ gelten, wurde nicht geregelt.

Gilt das Gesetz schon?
Nein – es besteht noch die Möglichkeit, dass das Gesetz vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss überwiesen wird. Passiert dies nicht, könnte es ab April oder Mai in Kraft treten.

Bin ich als Echobot Nutzer direkt betroffen?
Nein – betroffen ist zunächst nur Echobot als Anbieter. Prüfen Sie aber bitte, ob Sie auf Ihrer Webseite einen Pressebereich haben und dort „längere“ Artikel-Auszüge verwenden. Kontaktieren Sie uns, um eine zweifelsfrei rechtssichere Lösung als „Newsroom“ in Ihre Homepage zu integrieren.

Was ändert sich am Echobot?
Auch bisher war schon streitbar, ab wann ein Text-Anriss eine gewisse sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht. Dieses Recht stand jedoch zunächst nur dem Verfasser des Artikels zu und musste im Einzelfall geprüft werden. Da durch das LSR jetzt ein „pauschales Recht für jeden Verlag“ entsteht, werden wir ab in Kraft treten nur noch 160 Zeichen lange Textauszüge bei vielen Quellen anzeigen. Es gibt aber neben unseren Partner-Medien auch viele Medien die das LSR selbst offen ablehnen. Für diese ändert sich nichts.

Haben Sie noch weitere Fragen? Abschließend einige lesenswerte Artikel, die weiteren Aufschluss geben:

** Ergänzung 12.03.2013:**

Eine tolle Zusammenfassung vieler Fragen gibt es bei Rechtsanwalt Schwenke im FAQ zum Leistungsschutzrecht. Auch wenn unsere Interpretation in bestimmten Einzelpunkten von seiner abweicht, wird man doch sehr gut informiert. Insbesondere die Ampel-Grafik finde ich sehr gelungen.

** Ergänzung **

Lesen Sie in unserem Whitepaper #3 eine rechtliche Orientierungshilfe zum Umgang mit Pressetexten im Internet. Dieses haben wir in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erstellt.

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