Ab morgen (01.08.2013) tritt das von der bundesdeutschen Regierung am 01.März 2013 beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger offiziell in Kraft – darin heißt es:

 “§87 f) 1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. (…)”

Um der Anforderung nach „kleinsten Textausschnitten“ gerecht zu werden, sind wir ab sofort leider gezwungen, die Länge der in den Suchergebnissen von Echobot angezeigten Vorschautexte (sog. Snippets) auf 160 Zeichen zu verkürzen. Für unsere Nutzer ändert sich sonst nichts: Die Funktionalität des Echobot und Qualität der Ergebnisse bleibt wie gewohnt erhalten.

Um zusätzliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, haben wir bereits mit mehreren Verlagen und Nachrichtenagenturen Kooperationsverträge abgeschlossen, darunter z.B.: mit der SZ, Axel Springer oder der AFP. In Absprache mit unseren Partnern werden wir die Snippets ausgewählter Medien auch wieder verlängern.

Leider gestalten sich die vielen einzelnen Verhandlungen mit Verlagen noch teilweise als schwierig und jedenfalls nicht kurzfristig lösbar – wir sind jedoch aktiv dabei und werden in den nächsten Wochen auch weitere Partnerschaften ankündigen.