Die DSGVO war eines DER großen Themen im letzten Jahr, das die gesamte Geschäftswelt beschäftigte. Am 25. Mai 2019 jährte sich das Inkrafttreten das erste Mal und das veranlasste viele, auf das vergangene Jahr zurückzublicken.
Auch bei uns im Unternehmen kamen hierzu Gespräch auf. Die Kollegen tauschten sich in Meetings aus, führten Gespräche in der Pause oder an der Kaffeemaschine. Da bot es sich an, deren Eindrücke und Meinungen zu sammeln. Welche Erfahrungen haben Sie denn gemacht?
Das sagen unsere Kollegen, rückblickend auf ein Jahr DSGVO
Bei Echobot konnten wir sehr vielfältige Erfahrungen einsammeln. Im Vertrieb ist die vorherrschende Meinung, dass sich durch Einführung der DSGVO wenig verändert hat, viele der Gesprächspartner jedoch trotzdem noch verunsichert sind, was sie bei der neuen Gesetzeslage noch dürfen und was nicht.
„Letztendlich hat sich bei unseren Kunden aufgrund der ohnehin schon streng geregelten Datenschutzgesetze in Deutschland nicht viel geändert. Das heißt, Unternehmen die auch in der Vergangenheit schon regelkonform gearbeitet haben, mussten an ihrem Vertriebsvorgehen wenig verändern.
Trotz allem merkt man deutlich die Verunsicherung bei allen Verantwortlichen im Umgang mit Daten.“
Michael Larche, Head of Sales
„Durch die DSGVO merke ich keinerlei Änderungen, auch nicht in der Telefonie. Ich bin bisher auf keine neuen Stolpersteine im Vertrieb gestoßen und auch in den Gesprächen ist das Thema bei mir schon deutlich abgeflacht.“
Sascha Koch, Senior Account Manager
„Im Großen und Ganzen sagt mein Gefühl: Viel Lärm um nichts. Wenige Firmen, bei denen man beim Anruf in der Zentrale landet, berufen sich gerne auf die DSGVO, damit sie keine Durchwahl rausgeben oder nicht durchstellen müssen. Ich habe hierbei eher den Eindruck, dass es sich um eine willkommene Ausrede handelt und nur ein kleiner Teil tatsächlich deshalb verunsichert ist.“
Susanne Tausche, Sales Development Representative
Vermehrte Anfragen
Unter anderem im Customer & Partner Development haben die Kollegen die Erfahrung gemacht, dass teilweise schon mehr Rückfragen eingetroffen sind. Auch hier wurde die Verunsicherung bei den Kunden bemerkt. Dennoch konnten die Kollegen auch feststellen, dass Hilfestellungen dankend angenommen werden und Kunden auch froh sind, wenn man ihre Bedenken ernst nimmt und eine adäquate Lösung bietet.
„Natürlich werden wir hin und wieder von Kunden auf das Thema DSGVO angesprochen – vor allem von Neukunden. Meist benötigen sie intern eine Absicherung, dass die Nutzung von Echobot erlaubt ist. Wir haben für alle Fragen dieser Art gute Hilfsmittel an die Hand bekommen und können den Kunden immer eine Antwort geben. Oft verweise ich auch auf unser Whitepaper “B2B-Vertrieb und Kaltakquise DSGVO-konform gestalten”, das immer sehr gut ankommt, oder auf den Datenschutz-Bereich unserer Webseite. Und bei detaillierten Themen können wir auch einen Termin mit unserem Datenschutzbeauftragten vereinbaren.
In meinen Fällen hat sich das bisher recht schnell erledigt und es kamen keine Rückfragen oder Zweifel mehr auf. Auffällig finde ich aber, dass die Leute oft selbst kaum Kenntnisse zur DSGVO haben.“
Laura Weber, Senior Consultant Customer & Partner Development
„Insgesamt höre ich nichts Negatives. Es scheint, als hätte sich für unsere Kunden relativ wenig verändert – zumindest macht sich das in der täglichen Arbeit meiner Ansprechpartner kaum bis gar nicht bemerkbar. Dennoch ist die DSGVO jedem ein Begriff.
Was unsere Kunden sehr zu schätzen wissen, ist die iFrame-Integration von Echobot CONNECT, sodass alle Daten bei Echobot liegen und der Kunde sich über die Speicherung der Daten erst Gedanken machen muss, wenn er sie synchronisiert.“
Heiko Urban, Senior Consultant Customer & Partner Development
Positive Erfahrungen
Manch ein Kollege konnte sogar von den gesetzlichen Änderungen profitieren. Denn mit den richtigen Hilfestellungen, die Echobot z.B. bietet, kann man die Unsicherheit vieler Kunden und Interessenten schnell entkräften und ihnen sogar weiterhelfen.
„Grundsätzlich hat die DSGVO für uns im Vertrieb einen positiven Effekt. Mir hilft sie sogar als aktives Verkaufsargument, da Echobot doch viele Vorteile im Bezug auf die DSGVO mit sich bringt. Auch mit dem Whitepaper “B2B-Vertrieb und Kaltakquise DSGVO-konform gestalten” konnte ich schon vielen unserer Kunden weiterhelfen, sowohl bei der Verarbeitung unserer als auch genereller Daten.“
Sascha Hirt, Teamleiter Sales
„Viele Betroffene scheinen das Gefühl zu haben, dass sie gar keine Daten mehr verwenden oder verarbeiten dürfen und sind übervorsichtig. Ein Unternehmen, mit dem ich gesprochen habe, wendet sich daher nur noch an Geschäftsführer und fragt gar nicht mehr nach dem richtigen Ansprechpartner, weil ihnen das zu unsicher ist. Dass man aber zum Beispiel in der Zentrale durchaus nach einem Ansprechpartner fragen darf, den man in Echobot CONNECT gesehen hat, ist vielen gar nicht bewusst.“
Carolina Leonie Bräuninger, Sales Development Representative
Abschließend eine Einschätzung unseres Datenschutzbeauftragten
Einzelne Eindrücke der Kollegen sind natürlich immer subjektive Einschätzungen. Daher haben wir auch unseren Datenschutzbeauftragten nach seiner fachlichen Einschätzung gefragt. Sein Statement:
„Nach einer anfänglichen Unsicherheit über die Auswirkungen der DSGVO kam die Rechtsprechung in den letzten Monaten ins Rollen. Gesetzliche Vorgaben wurden in Positionspapieren und Orientierungshilfen konkretisiert und erleichterten die Arbeit als Datenschutzbeauftragter. Die befürchtete Abmahnwelle blieb aus und auch die Datenschutzanfragen wurden im Laufe des letzten Jahres immer weniger. Nachdem aber in den letzten Monaten die ersten Bußgelder verhängt wurden, sollte man dennoch auch in Zukunft sorgsam mit dem Thema umgehen.”
Florian Böttcher, Datenschutzbeauftragter
Weitere Informationen
Sie sind sich auch unsicher, was die Anwendung der DSGVO betrifft? Dann haben wir für Sie noch einige Hilfestellungen. Unter anderem haben wir im letzten Jahr ein Whitepaper erstellt, das Tipps für den Umgang mit der B2B-Vertriebsarbeit und Kaltakquise gibt und das wir Ihnen gerne zum Download bereitstellen.
Zudem war beim diesjährigen Echoboost Workshop der auch im Whitepaper zitierte Anwalt Dr. Carsten Ulbricht zu Gast und hat seinen Rückblick auf das Jahr DSGVO in einem Vortrag zum besten gegeben. Seine Rechtseinschätzung und sein Fazit zum vergangenen Jahr können Sie im Video noch einmal nachvollziehen.
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