Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
Dealfront (wie unten definiert) bietet Lead-Generierungs-Tools und Sales-Intelligence-Dienstleistungen für B2BUnternehmen an. In diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten die folgenden Definitionen:
a) “Vertrag” bezeichnet die Bestellung, diese AGB, den Datenverarbeitungsvertrag (falls zutreffend) und jedwede zwischen Dealfront und dem Vertragsunternehmen und ihrem/ihren jeweiligen Nutzer(n) vereinbarten Spezifikationen (z. B. ausgewählter Plan).
b) “Vertragsunternehmen” bezeichnet die Partei, für die Dealfront seine Produkte oder Dienstleistungen gemäß der Bestellung bereitstellen soll. Umfasst ein
Vertragsunternehmen mehr als eine juristische oder natürliche Person, so gelten die jeweiligen Verpflichtungen für alle Personen gesamtschuldnerisch.
c) “Dealfront” bezeichnet die Dealfront Group GmbH und ihre verbundenen Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Dealfront Germany GmbH und Dealfront Finland Oy (im Folgenden auch als “wir”, “unsere” oder “uns” bezeichnet).
d) “Bestellung” bedeutet jede Registrierung (entweder ein kostenpflichtiges Abonnement oder eine kostenlose Testversion), ein unterzeichnetes Angebot, eine Bestellbestätigung oder eine Anmeldung über eine Webschnittstelle, in der die bestellten, zu bestellenden oder derzeit von dem Vertragsunternehmen und dem/den jeweiligen Nutzer(n) verwendeten Produkte und Dienstleistungen angegeben sind.
e) “Abfragen” bedeutet Abfragen, Suchen, APIAufrufe oder jede spezifische Konfiguration, die Nutzer innerhalb unserer Dienstleistungen verwenden, um Ergebnisse zu erhalten.
f) “Ergebnis” bezeichnet alle Unternehmensdaten, Kontaktinformationen, Leads oder andere Informationen oder Daten, die von den Diensten als Ergebnis einer Abfrage bereitgestellt werden.
g) “Dienstleistungen” bezeichnet die Dealfront-Web-Software, Plattform, Produkte und Dienstleistungen, die Dealfront den Vertragsunternehmen und Nutzern über seine Websites, Portale, Schnittstellen APIs), Integrationen und weitere internetbasierte Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
h) “Quellen” können unter anderem Unternehmenswebsites, Nachrichtenportale, Online-Medien und öffentliche Datenbanken wie Handelsregister, Blogs, Foren, Verbraucherportale oder soziale Netzwerke sein.
i) “Nutzer” bezeichnet die natürliche(n) Person(en), die die Dienstleistungen nutzt/nutzen, nachdem sie (i) entweder sich selbst oder ein Vertragsunternehmen registriert hat/haben oder (ii) im Namen eines Vertragsunternehmens oder von einem Vertragsunternehmen eingeladen wurde(n).
2. Anwendungsbereich und Definitionen
2.1. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Dealfront für Vertragsunternehmen und Nutzer (“Sie”/”Ihr”) erbringt. Durch den Kauf, die Nutzung oder den anderweitigen Zugriff auf die Dienstleistungen erklären Sie sich mit dem Vertrag einverstanden.
2.2. Diese AGB treten mit dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) der Nutzung oder dem Zugang zu den Dienstleistungen oder (b) der Ausführung einer Bestellung und ersetzen alle vorherigen Erklärungen zwischen Ihnen und Dealfront, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde Textform ausreichend).
2.3. Die Dienstleistungen werden nur für geschäftliche Zwecke angeboten, d.h. für natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung unternehmerischer Tätigkeit handeln. Sie bestätigen, dass die Nutzung der Dienstleistungen nur für gewerbliche oder geschäftliche Zwecke bestimmt ist.
2.4. Dealfront akzeptiert keine anderen Bedingungen (z.B. Zusatz- und Nebenbestimmungen wie Garantiezusagen, Einkaufsbedingungen oder Zusicherungen) in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen, es sei denn, sie wurden schriftlich Textform ausreichend) von einem autorisierten Vertreter von Dealfront vereinbart.
3. Inhalt und Nutzung der Dienste
3.1. Dealfront erbringt seine Dienstleistungen für Vertragsunternehmen und Nutzer in Übereinstimmung mit dem Vertrag. Die Dienstleistungen werden in ihrer jetzigen Form erbracht und können während der Laufzeit (wie unten in Abschnitt 8 definiert) aktualisiert und geändert werden.
3.2. Die Dealfront-Dienstleistungen können genutzt werden, ohne dass personenbezogene Daten mit uns geteilt werden. Wenn Sie jedoch (a) Dealfront-Technologien in Ihren Systemen oder auf Ihrer Website implementieren und so personenbezogene Daten mit uns austauschen, oder (b) personenbezogene Daten mit uns austauschen, damit sie in Ihrem Auftrag verarbeitet werden, liegt diesen AGB die Datenverarbeitungsvereinbarung (abrufbar unter www.dealfront.com/privacy/dpa, “Datenverarbeitungsvereinbarung”) bei, in der zusätzliche Bedingungen unseres Vertrages festgelegt sind, die ausschließlich für personenbezogene Daten gelten, die in Ihrem Auftrag im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für Sie verarbeitet werden.
3.3. In Bezug auf alle anderen Dienstleistungen verarbeitet Dealfront personenbezogene Daten für eigene Zwecke und nicht in Ihrem Auftrag. Daher schließt Dealfront keine Datenverarbeitungsvereinbarung in Bezug auf alle anderen Verarbeitungstätigkeiten ab, die nicht unter Abschnitt 3.2 fallen und im Rahmen unserer Dienstleistungen durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier in den Datenschutzhinweisen von Dealfront
(www.dealfront.com/privacy/notice).
3.4. Für den Fall, dass Dealfront Ihnen spezielle Dienstleistungen oder Dienstleistungen Dritter anbietet, kann die Bereitstellung solcher Dienstleistungen von Ihrer Zustimmung zu zusätzlichen Geschäftsbedingungen vor der Aktivierung solcher Dienstleistungen abhängig sein.
3.5. Sie erkennen an und verstehen, dass der Inhalt und der Umfang der Dienstleistungen und Ergebnisse, einschließlich der Auswahl der Quellen, Änderungen unterworfen sind und sich im Laufe der Zeit voraussichtlich ändern werden. Um die Schnelligkeit und Effizienz bestimmter Dienstleistungen zu verbessern, kann Dealfront sein Angebot jederzeit und nach eigenem Ermessen erweitern, ändern oder ergänzen.
3.6. Sie erkennen an, dass alle Ergebnisse durch automatisierte Systeme in großem Umfang zusammengestellt werden. Dealfront ist nicht für die Vollständigkeit, Relevanz oder Korrektheit der Ergebnisse verantwortlich und hat keinen Einfluss auf oder Kontrolle über die Ergebnisse, die von Quellen geliefert werden.
3.7. Da Dealfront Ergebnisse automatisch und ohne manuelle Prüfung verarbeitet und liefert, erkennen Sie an, dass die Ergebnisse falsche, schädliche, illegale, beleidigende oder anderweitig unangemessene oder ungeeignete Texte, Bilder oder Werke enthalten können. Solche Inhalte sind nicht als Mangel der Dienstleistungen anzusehen.
3.8. In dem Maße, in dem Dealfront zusätzliche Informationen zu den von Ihnen im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Daten hinzufügt, erkennen Sie an und stimmen zu, dass Dealfront nicht dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Ergebnisse für den von Ihnen beabsichtigten Zweck oder die von Ihnen beabsichtigte Nutzung geeignet sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, die Richtigkeit und Eignung der Ihnen zur Verfügung gestellten Ergebnisse zu überprüfen.
3.9. Dealfront ist in jedem Fall berechtigt, bestimmte Abfragen oder die Anzeige bestimmter Ergebnisse abzulehnen, wenn Dealfront diese aus technischen und/oder rechtlichen Gründen vernünftigerweise nicht ausführen oder anzeigen kann.
4. Lizenz
4.1. Dealfront gewährt dem Vertragsunternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag, welcher insbesondere die Art der Nutzung, die Anzahl der Nutzer und den Umfang des den Nutzern gewährten Zugangs festlegt.
4.2. Mit Ausnahme der folgenden Punkte ist das Vertragsunternehmen nicht berechtigt, die Dienstleistungen oder Ergebnisse an Dritte zu vermieten, weiterzuverkaufen oder anderweitig zu übertragen:
a) Die Nutzung der Dienstleistungen darf nur innerhalb der Organisation des Vertragsunternehmens erfolgen. Die Nutzung für oder innerhalb anderer Unternehmen (einschließlich verbundener Unternehmen) und/oder die Veröffentlichung von Ergebnissen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Dealfront in Textform gestattet.
b) Die Übermittlung von Ergebnissen oder die Gewährung des Zugangs zu den Dienstleistungen an externe Dienstleister (Agenturen, Callcenter etc.) ist nur für Nutzungen zulässig, bei denen diese Dienstleister das Vertragsunternehmen unmittelbar für seine Zwecke unterstützen und deren Nutzung zeitlich, örtlich und sachlich auf das Projekt des Vertragsunternehmens beschränkt ist.
4.3. Das Vertragsunternehmen ist berechtigt, jedem Nutzer, der eine natürliche Person ist und beim Vertragsunternehmen angestellt ist oder für dieses arbeitet, eine namentliche Nutzerlizenz (“Sitz”) bis zu der in der Bestellung angegebenen Anzahl zuzuweisen. Um Zweifel auszuschließen, Dealfront ist nicht verpflichtet, seine Dienstleistungen für nicht lizenzierte Nutzer zu erbringen, d.h. wenn die Anzahl der Nutzer die Anzahl der verfügbaren Sitze übersteigt.
4.4 Dealfront stellt allen Nutzern eine Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung, auf die die Nutzer a) direkt durch Eingabe ihres Logins und Passworts zugreifen können oder b) indirekt über eine Software-Schnittstelle, die einen autorisierten Zugriff ermöglicht.
4.5. Das Vertragsunternehmen erkennt an und stimmt zu, dass Dealfront verschiedene Servicepakete (“Pläne”) anbietet, die aus verschiedenen Datensätzen, Produkten, Funktionen und Aktionen (“Aktionen”) bestehen, die im Rahmen dieser Pläne von den Nutzern durchgeführt werden können.
4.6. Zu den Aktionen gehören u. a. das Herunterladen/Exportieren von Daten, die Offenlegung von Leads oder Kontaktdetails, die Synchronisierung von Daten mit einem externen System oder das Senden von API-Abrufen.
4.7. Je nach Vertrag und Anzahl der betroffenen Ergebnisse erkennt das Vertragsunternehmen an, dass bestimmte Aktionen a) mit oder ohne Kosten durchgeführt werden können oder b) Guthaben (“Credits”) verbrauchen werden. Falls zusätzliche Kosten anfallen, wird Dealfront das Vertragsunternehmen entsprechend informieren.
4.8. Gemäß seiner Bestellung hat das Vertragsunternehmen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Credits, die von seinen Nutzern während der Vertragslaufzeit verwendet werden können. Wenn alle Credits aufgebraucht sind, können bestimmte Aktionen bis zur Erneuerung der Laufzeit nicht mehr verfügbar sein. Ungenutzte Credits verfallen am Ende jeder Laufzeit.
4.9. Die übermäßige Nutzung von Guthaben oder Sitzen über die Grenzen der Bestellung hinaus kann zu zusätzlichen Gebühren führen. Dealfront wird das Vertragsunternehmen über eine solche übermäßige Nutzung und zusätzliche Gebühren entsprechend informieren.
4.10. Das Vertragsunternehmen wählt eine restriktivere Reihe von Konfigurationen und informiert seine Nutzer darüber, um einen unbeabsichtigten Guthabenverbrauch oder Gebühren zu vermeiden.
4.11. Das Vertragsunternehmen nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Dealfront bei einer Laufzeitverlängerung den betreffenden Plan anpassen kann, um eine übermäßige Nutzung (gemäß Abschnitt 4.9 zu berücksichtigen, die während der Laufzeit aufgetreten ist oder während der kommenden Laufzeit vernünftigerweise erwartet werden kann. Dealfront wird Sie über solche Anpassungen entsprechend informieren.
4.12. Dealfront erbringt die Dienstleistungen an allen Kalendertagen und stellt sicher, dass die Dienstleistungen im Jahresdurchschnitt eine Verfügbarkeit von 99% haben. Die Betriebszeit schließt Zeiträume aus, in denen Wartungsarbeiten stattfinden, sofern diese mindestens 24 Stunden vor ihrem Beginn angekündigt wurden. Betriebsstörungen, die nicht im Einflussbereich von Dealfront liegen (z.B. Störungen durch höhere Gewalt oder unbeteiligte Dritte), sind von den Betriebszeiten ausgeschlossen. Ausschlüsse von der Betriebszeit gemäß Abschnitt 4.12 werden nicht als Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen behandelt.
5. Pflichten der Nutzer
5.1. Die Nutzer sind für die vertrauliche Behandlung ihrer Authentifizierungsdaten, wie Logins, Passwörter, Token oder API-Schlüssel, verantwortlich und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Sie sind für den Missbrauch solcher Anmeldeinformationen verantwortlich, der sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergibt.
5.2. Die Vertragsunternehmen und die Nutzer sind verpflichtet, bei ihrer Verwendung die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Dies bedeutet insbesondere:
a) Nutzer dürfen mögliche Programmierfehler nicht zum Nachteil von Dealfront ausnutzen und müssen Fehler, Bugs und für die ITSicherheit relevante Unzulänglichkeiten unverzüglich an Dealfront melden, wenn sie davon Kenntnis erlangen.
b) Die Nutzer dürfen die Dienstleistungen oder die Infrastruktur von Dealfront nicht unangemessen beeinträchtigen.
c) Die Nutzer dürfen die Dienstleistungen nicht für illegale Zwecke nutzen.
d) Die Nutzer stellen sicher, dass sie keine Viren, Würmer oder andere bösartige Codes überdie Dienstleistungen verbreiten.
e) Nutzer dürfen nicht mittels automatisierter Skripte (z.B. durch “Screen Scraping”) auf Dienstleistungen und Datenbanken von Dealfront zugreifen, es sei denn, ein solcher Zugriff ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen und erfolgt über Schnittstellen, die von Dealfront zu diesem Zweck entworfen und/oder zur Verfügung gestellt wurden.
f) Nutzer dürfen andere Nutzer nicht irreführen oder versuchen, sich Zugang zu den Profilen und persönlichen Daten anderer Nutzer zu verschaffen oder auf andere Weise die Privatsphäre und Sicherheit der von Dealfront gespeicherten Daten zu gefährden.
g) Die Nutzer dürfen keinen direkten oder indirekten Zugang zu den Dienstleistungen oder deren Nutzung in einer Weise gestatten, die eine in dem Vertrag enthaltene Nutzungsbeschränkung umgeht.
h) Nutzer dürfen eine Dealfront-Dienstleistung oder einen Teil, ein Merkmal, eine Funktion oder eine Benutzerschnittstelle davon nicht kopieren oder einen Teil der Dienstleistungen einrahmen oder spiegeln.
i) Die Nutzer dürfen nicht auf die Dienstleistungen zugreifen oder die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität dieser Dienstleistungen überwachen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen oder um ein anderes Benchmarking zu Wettbewerbszwecken durchzuführen.
5.3. Wenn es Beweise oder einen ernsthaften Verdacht gibt, dass ein Nutzer einen Verstoß gegen die Abschnitte 5.1. oder 5.2. begangen oder versucht hat, einen Verstoß zu begehen, kann Dealfront den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Nutzung der Dienstleistungen ausschließen, bis die Angelegenheit in angemessener Weise geklärt ist, oder, wenn die Angelegenheit nicht in angemessener Weise geklärt werden kann, das
Konto des Nutzers und/oder des jeweiligen Vertragsunternehmens sperren.
5.4. Sie erkennen an und verstehen, dass Sie allein für die Einhaltung der Gesetze, Regeln und Vorschriften verantwortlich sind, die für Ihre Nutzung der Ergebnisse gelten, z.B. Datenschutz- und EPrivacy-Vorschriften. Dealfront ist nicht in der Lage, Ihre Nutzung der Ergebnisse rechtlich zu beurteilen und/oder zu beeinflussen (z. B. ob und wie Sie von Dealfront bereitgestellte Adress- oder Kontaktdaten verwenden).
6. Rechte und Eigentum
6.1. Sie stimmen zu und erkennen an, dass bestimmte Ergebnisse Gegenstand von Rechten und Lizenzen Dritter sein können (z.B. urheber- oder markenrechtlich geschützt) und dass Dealfront solche Rechte oder Lizenzen Dritter nicht gewährt oder verwaltet. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle anderen geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistungen selbst verbleiben bei den jeweiligen Inhabern dieser Rechte.
6.2. Wenn Sie Dealfront eigene Daten zur Verfügung stellen, z.B. zum Zweck der Aktualisierung oder Anreicherung dieser Daten, gewähren Sie Dealfront ein
nicht-exklusives Recht, diese Daten im erforderlichen Umfang zu verarbeiten und die Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zu erbringen.
6.3. Dealfront wird alle vom Vertragsunternehmen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen (wie z. B. Nutzerangaben)
vertraulich behandeln und die Daten nur in dem Maße verarbeiten, wie es für die Erbringung der vertragsgemäßen Dienstleistungen von Dealfront erforderlich ist. Dealfront wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die erhaltenen Daten und Informationen auf Ihren Wunsch hin zu löschen.
6.4. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass wir von Ihnen bereitgestellte Daten in aggregierter und anonymisierter Form verwenden können, um unsere Dienstleistungen zu verbessern oder weiterzuentwickeln.
7. Unterstützung
Dealfront bietet Ihnen Support in Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung und dem von Ihnen gewählten Plan. Die Mitarbeiter des Kundenservice von Dealfront stehen Ihnen von 900 bis 1800 Uhr (mitteleuropäische Zeit) zur Verfügung Montag bis Freitag, außer an Feiertagen), um Ihre Anfragen schnell zu beantworten. Abhängig von Ihrer Zeitzone und Region stehen Ihnen möglicherweise andere Supportzeiten zur Verfügung.
8. Bestellungen, Zahlung, Laufzeit und Kündigung
8.1. Die anfängliche Dauer des Vertrages mit dem Vertragsunternehmen, wie sie in der Bestellung festgelegt ist, oder jede(r) nachfolgende(n)
Verlängerungszeitraum/Verlängerungszeiträume werden hier als “Laufzeit” bezeichnet.
8.2. Das Vertragsunternehmen kann den Vertrag nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Außerordentliche Kündigungsrechte und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von einem 1 Jahr oder länger muss eine Kündigung der Vertragsverlängerung mindestens 30 Tage vor dem letzten Tag der Laufzeit bei Dealfront eingehen. Jeder Vertrag, der nicht rechtzeitig gekündigt wurde, verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit, die der Länge der letzten Laufzeit entspricht.
8.3. Die Gebühren für die erste Laufzeit gelten wie in der Bestellung angegeben. Alle Preise sind in EUR oder USD (je nach Fall) angegeben und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (je nach Fall). Für nachfolgende Laufzeiten ist eine Preiserhöhung auf maximal 5 % pro Jahr begrenzt. Dealfront wird das Vertragsunternehmen über eine solche Erhöhung entsprechend informieren.
8.4. Die Gebühren für jede Laufzeit sind jährlich im Voraus fällig (sofern in der Bestellung nicht anders angegeben). Dealfront stellt eine Rechnung aus zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) Zahlungseingang oder (b) Bestellbestätigung. Die Zahlung eines (offenen) Betrags ist innerhalb von vierzehn 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
8.5. Wenn das Vertragsunternehmen nicht fristgerecht zahlt, kann Dealfront nach eigenem Ermessen eine oder alle der folgenden Maßnahmen ergreifen:
a) den Zugang des Nutzers zu den Dienstleistungen einschränken oder aussetzen, bis alle fälligen Zahlungen geleistet wurden,
b) den Vertrag kündigen, oder
c) einen Dritten mit dem Einzug der ausstehenden Beträge beauftragen.
Dealfront informiert das Vertragsunternehmen mindestens eine 1 Woche vor einer Aussetzung oder Kündigung gemäß lit. a) oder b) im Voraus EMail genügt). Die Einschränkung oder Aussetzung des Zugangs zu den Dienstleistungen hat weder Auswirkungen auf die Laufzeit des Vertrags noch auf die Verpflichtung des
Vertragsunternehmens zur Zahlung der entsprechenden Gebühren.
8.6. Sie werden bei der Bestellung genaue, aktuelle und vollständige Angaben über den Rechtsträger bereitstellen, der Vertragspartei wird (alle nötigen Informationen, um den Rechtsträger zu identifizieren, Rechnungsdaten, Bankdaten und Kontaktpersonen). Sie werden Dealfront unverzüglich über alle relevanten Änderungen informieren (z. B. Adresse, Rechnungsdaten und Bankverbindung oder die jeweilige Kontaktperson).
9. Erbringung von Dienstleistungen, Abtretung von Rechten
9.1. Dealfront ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zu beauftragen. Dealfront wird sicherstellen, dass diese Dritten die Verpflichtungen von Dealfront aus dem Vertrag einhalten, insbesondere die in diesen AGB festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.
9.2. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dealfront Textform ausreichend) dürfen Sie, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 354a HGB, den Vertrag (oder irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit diesem) nicht an Dritte abtreten, delegieren oder anderweitig übertragen.
9.3. Sie können nur mit unbestrittenen oder schriftlich von Dealfront anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.4. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur zur Sicherung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.
10. Haftung und Entschädigung
10.1. Dealfront haftet Ihnen gegenüber nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht, wenn Dealfront gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist für jedes Vertragsjahr auf die vom Vertragsunternehmen in dem jeweiligen Jahr, in dem die Verletzung erfolgt ist, geschuldete Vergütung begrenzt; diese
Begrenzung gilt nicht, wenn der Schaden vorhersehbar und vertragstypisch ist und typischerweise die Jahresvergütung übersteigt.
10.2. Dealfront übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinne, Folgeschäden oder indirekte Schäden, Wertminderungen der Marke des Vertragsunternehmens oder seines Geschäfts, vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Kosten.
10.3. Die unabdingbare gesetzliche Haftung, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Das Gleiche gilt für die Haftung von Dealfront bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.4. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß den Ziffern 10.1. bis 10.3. gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Dealfront.
10.5. Das Vertragsunternehmen stellt Dealfront von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer vom Vertragsunternehmen verursachten Verletzung von Rechten Dritter ergeben (z.B. als Folge eines Verstoßes gegen Abschnitt 6. Dies schließt die Erstattung angemessener Rechtsverfolgungskosten ein, die Dealfront entstehen, um sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen. Dealfront unterrichtet das jeweilige Vertragsunternehmen unverzüglich über jeden gegen Dealfront erhobenen Rechtsanspruch. Dealfront berät sich mit dem Vertragsunternehmen, bevor es einen Vergleich mit einem solchen Dritten abschließt. Entscheidet sich Dealfront, ohne Zustimmung des Vertragsunternehmens einen Vergleich abzuschließen, so trägt Dealfront seine eigenen Kosten, die sich aus einem solchen Vergleich und im Zusammenhang mit dem Streitfall ergeben.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Das für den Vertrag geltende Recht sowie der Gerichtsstand für Streitigkeiten sind nachstehend aufgeführt, jeweils auf der Grundlage der jeweiligen vertragsschließenden Dealfront-Gesellschaft
Vertragsschließende Dealfront-Tochtergesellschaft: | Geltendes Recht: | Die Gerichte mit ausschließlicher Zuständigkeit befinden sich in | Schiedsgerichtsverfahren |
Dealfront Finland Oy | das finnische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Regelungen des Internationalen Privatrechts | Helsinki, Finnland | Schiedsgerichtsordnung der finnischen Handelskammer |
Alle anderen vertragsschließenden Gesellschaft | Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Regelungen des Internationalen Privatrechts | Ort des Geschäftssitzes der Dealfront Group GmbH | Keine |
11.2. Änderungen des Vertrages (einschließlich Kündigungen) bedürfen der Textform; dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Textformerfordernis. Mündliche Änderungen, auch Nebenabreden, sind unwirksam.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmungen bei Abschluss des Vertrages bekannt gewesen wäre.
12. Recht auf Änderung der AGB
Dealfront hat das Recht, diese AGB zu ändern, um die AGB an Änderungen der geltenden Gesetze oder an die von Dealfront angebotenen Dienstleistungen anzupassen. In diesem Fall wird Dealfront das Vertragsunternehmen in angemessener Zeit im Voraus in Textform über die Änderung informieren. Die Änderung wird übernommen und gilt, wenn das Vertragsunternehmen nicht innerhalb von zwei 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung in Textform widerspricht. Macht das Vertragsunternehmen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, so gilt der Vertrag auf der Grundlage der AGB ohne die
Änderung weiter. Etwaige Rechte der Parteien zur Kündigung des Vertrages bleiben in diesem Fall unberührt. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs behält sich Dealfront das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von einem 1 Monat außerordentlich zu kündigen.
Letzte Aktualisierung: August 2023