24.05.2012
Wie Sie vielleicht heute schon in der Presse (siehe den
Artikel bei SPIEGEL ONLINE) gelesen haben,
sind die Gesellschaften der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der Ansicht, Echobot würde gegen Urheber-
und Markenrechte verstoßen und wettbewerbsrechtlich unlauter handeln. Eine daraufhin von diesen Verlagen durch ihre Rechtsanwälte ausgesprochene
Abmahnung richtet sich nicht gegen die Nutzer des Echobot sondern gegen uns, die Echobot Media Technologies GmbH
als Dienstleister.
Wir haben den Anschuldigungen in allen Punkten widersprochen, da wir überzeugt sind, dass die Software und auch die
Darstellung der Ergebnisse im Echobot nach wie vor rechtlich unbedenklich sind. Dies haben wir zuvor schon durch
mehrere Gutachten absichern lassen. Bis zur weiteren Klärung der Sache, haben wir jedoch die Inhalte von
sueddeutsche.de aus dem Echobot entfernt.
Hintergrund
Die Gesellschaften der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung fordern von uns die Abgabe einer
Unterlassungserklärung:
- Konkret sei die Nutzung der Logo-Icons vor der URL eine Markenrechtverletzung.
- Zudem würden wir beide Verlage in "erheblicher Weise schädigen, da (wir) den Besuch der (SZ- und FAZ-)Internetseite
entbehrlich machen und die Nutzer stattdessen" auf unsere Seite "locken" wollten.
- Weiterhin würden wir in „nachhaltiger und mannigfacher Weise die urheberrechtlichen Nutzungsrecht“ der SZ und FAZ verletzen,
indem wir (angeblich) Inhalte vervielfältigen und über unseren passwort-geschützen Bereich (Zitat:) "angemeldeten Nutzern öffentlich
zugänglich machen".
Unsere Einschätzung
Ob sich aus einem 16x16 Pixel großen Icon, das auch in jedem Browser als Symbol vor der URL angezeigt wird, eine
Markenrechtsverletzung ergibt, kann glaube ich jeder selbst einschätzen.
Der Echobot ist zudem eine Login-geschützte Software mit Suchmaschinenfunktionen die im Webbrowser läuft - also kein
eigenes Online-Medium, das anderen Seiten Nutzer "weglocken" will. Im Gegenteil: In den meisten Fällen schicken wir
unsere Kunden ja gerade erst auf die dort gefundenen für sie interessanten Artikel.
Auch die von uns verwendete Darstellung von Links mit Textanrissen stellen in ihrer Form, genauso wie das Indexieren
von Artikeln für eine Suchfunktion, nach herrschender Rechtsmeinung (bis auf wenige Ausnahmen) keine Rechtsverletzung
dar. Ansonsten gäbe es auch z.B. Google nicht in dieser Form.
Trotzdem möchten wir hier nochmal darauf hinweisen, dass eine Lizenz für die
Weiterverwendung von Artikeln nötig werden kann, wenn Sie diese z.B. im Volltext in einen öffentlichen Pressespiegel
einfügen wollen. Die Lizenz für Volltexte können Sie in solchen Fällen direkt beim Urheber oder bei einem Vermittler
wie z.B. der PMG erwerben.
Whitepaper zur Rechtslage
Um Ihnen noch mehr Sicherheit zu geben und damit Sie nicht unbeabsichtigt in rechtliche Stolperfallen treten, erarbeiten
wir mit unserem Anwalt gerade mit Hochdruck ein neues Whitepaper. Dieses Dokument soll Ihnen eine Orientierung liefern,
was in welchem Umfang rechtlich erlaubt ist und was nicht. Sobald es fertig ist, senden wir es Ihnen per Newsletter zu (bitte unten anmelden).
Leider wollten die beiden Verlagen nicht auf uns eingehen und so haben wir trotz vielfacher Kontaktversuche leider nie
eine Reaktion erhalten. Es scheint als gäbe es hier grundsätzlich keine Bereitschaft solche Dinge ohne Anwalt zu diskutieren.
Schon letztes Jahr wurde auf ganz ähnliche Weise von den selben Akteuren ein anderes Startup unter Druck gesetzt.
Die Geschichte können Sie übrigens auch auf Spiegel nachlesen:
http://bit.ly/dVG573